Jugendschutz

Wir halten uns an die Vorgaben des Jugendschutz-Gesetz. Der Jugendschutz verlangt zu Recht, dass vergorene alkoholische Getränke nur an Personen über 16 Jahren verkauft werden und dass alkoholische Getränke auf Basis von gebranntem Alkohol ausschliesslich an Personen über 18 Jahren verkauft werden, weiter Infos zum Thema findest Du hier.


Wir liefern wir:

Kein Honigbier oder Honigwein an unter 16-Jährige und keine Getränke auf Basis von gebranntem Alkohol an unter 18-Jährige

Bei Bestellungen von alkoholischen Getränken durch Neukunden kommt es zu einer Alterskontrolle.

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